Unterhalt: Neue Leitlinien für das Jahr 2020
Pünktlich zum Jahreswechsel veröffentlicht das OLG Düsseldorf neue Leitlinien für das Jahr 2020. Aber was ist neu?
Zum 01.01.2020 wurden die Bedarfssätze der Düsseldorfer angehoben. Der Mindestunterhalt wird für Kinder bis zum 5. Lebensjahr um 15,00 EUR auf 267,00 EUR, für Kinder zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr um 18,00 EUR auf 322,00 EUR und für Kinder zwischen dem 12. und dem 17. Lebensjahr um 21,00 EUR auf 395,00 EUR erhöht, macht im Jahr 180,00 EUR, 216,00 EUR bzw. 252,00 EUR Das sind jeweils die Zahlbeträge. Das häfltige Kindergeld ist dabei schon berücksichtigt. Wird mehr als der Mindesbetrag geschuldet, so erhöht sich auch dann der jeweilige Betrag. Besser den Unterhaltschuldner darauf hinweisen.
Für Unterhaltsschuldner: Im Gegenzug werden auch die Selbstbehalte angehoben. Gegenüber minderjährigen Kindern verbleiben erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 1.160,00 EUR (zuvor 1.080,00 EUR) und nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 960,00 EUR (zuvor 880,00 EUR).