In der Bundesrepublik besteht seit 2007 eine Krankenversicherungspflicht! Oft ist nicht klar, ob man sich gesetzlich oder privat versichern muss. Besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung oder kann ich mich dort freiwillig versichern lassen? Unter welchen Voraussetzungen ist der Wechsel in eine private Versicherung möglich? Und wie komme ich wieder zurück in die gesetzliche Versicherung? Geht das überhaupt? Was ist für mich von Vorteil? Ich habe noch keine Krankenversicherung, was nun?
Strittig ist immer der Umfang der Leistungspflicht. Das gilt sowohl für gesetzliche also auch private Krankenversicherungen. Folgende Leistungen werden erbracht:
Leistungen ohne Erkrankung:
- Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation
- Schwangerschaft und Mutterschaft
- Früherkennung von Krankheiten
- Verhütung von Krankheiten
Leistungen bei Krankheit:
- Herstellung der Zeugungs- und Empfängnisfähigkeit, Künstliche Befruchtung
- ärztliche Behandlung
- Off-label-use
- zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz
- kieferorthopädische Behandlung
- Arznei- und Verbandmittel
- Heilmittel
- Hilfsmittel
- Soziotherapie
- häusliche Krankenpflege
- Haushaltshilfe
- Krankenhausbehandlung
- Hospizleistungen, Palliativversorgung
- Rehabilitation
- Krankengeld
- Fahrtkosten
Zum Leistungskatalog gehören auch sogenannte neue Behandlungsmethoden, wie das Bundesverfassungsgericht betont.
Sie haben Probleme mit Ihrer Krankenversicherung, weil eine Leistung abgelehnt wird und zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Ablehnung? Dann lesen Sie auf SPIEGEL ONLINE, was einer psychisch kranken Frau wiederfuhr, als sie Krankengeld beantragte.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema: