Das Bundesausbildungsförderungsgesetz ist eine Schnittstelle zwischen dem Sozialrecht und dem Unterhaltsrecht, denn oft hängt der Anspruch auf BAföG-Leistungen auch davon ab, ob eine Unterhaltsverpflichteter womöglich Unterhalt zahlen muss.
Die Leistungen nach dem BAföG sind subsidiär, sie greifen also nur, wenn die Unterhaltspflicht nicht vorgeht, woran sich regelmäßig der Streit entzündet. Mit dem Amt streitet man darüber, ob das Einkommen der Eltern richtig angerechnet wird und mit einem Elternteil darüber, ob die Auskunft erteilt wird und wie hoch der Unterhalt ausfällt.