SG Halle: Vergleich über den Grad der Behinderung geschlossen
Strittig war der Grad der Behinderung wegen mehreren gesundheitlichen Problemen. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren habe ich für den Mandanten die Klage zum Sozialgericht Halle erhoben. Ziel war ein GdB von mindestens 50. Das Versorgungsamt pochte auf 30. Es ist Aufgabe des Gerichts, bei den behandelnden Ärzten Befundberichte einzuholen. Nachdem das Geschehen war, gab es keine eindeutige Tendenz, wohin die Reise geht. Gerade psychische Erkranken und deren Folgen lassen sich nur schwer belgen. So hat das Gericht einen Erörterungstermin bestimmt und den Mandanten persönlich angehört.
Der Mandant konnte aus seiner Sicht schildern, wie er sich im Alltag beeinträchtigt sieht. Er leidet nach einer Tumor-OP am Gehirn an einem Tinitus. Auf einem Ohr ist er taub und er hat Angst erneut an einem Tumor zu erkranken.
Daraufhin hat das Vesorgungsamt eingelenkt, der Mandant auch. Man traf sich in der Mitte bei einem GdB von 40. Darüber wurde eine Vereinbarung getroffen und das Verfahren ist beendet.
Später hat das Versorgungsamt noch den Ausführungsbescheid übersandt, in dem der GdB von 40 vermerkt.
Warum ist die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch so wichtig?