Kindesunterhalt erhöht sich zum 01.01.2017
Gute Nachricht für alle Alleinerziehenden: Der Kindesunterhalt erhöht sich zum 01.01.2017. Der gesetzliche Mindestunterhalt (entspricht 100%) sieht dann so aus:
Einkommen bis 1.500 EUR
0 bis 5 Jahre = 246 EUR
6 bis 11 Jahre = 297 EUR
12 bis 17 Jahre = 364 EUR
ab 18 Jahre = 335 EUR
Bitte beachten:
Das sind die Zahlbeträge nach Abzug des häfltigen Kindergeldes. Sie gelten für das 1. und 2. Kind. Ab dem 3. Kind gelten etwas andere Beträge, weil sich das Kindergeld dann erhöht. Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld abgehoben.
Die vollständige Tabelle finden Sie auf der Internetseite des OLG Düsseldorf. Die Zahlbeträge stehen am Ende des Dokuments.
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