So sieht ein typischer Scheidungsantrag aus:
Amtsgericht …
– Familiengericht –
In Sachen
Mustermann ./. Mustermann
– neu –
Antrag auf Ehescheidung
des Herrn Max Mustermann
Anschrift …
– Antragsteller –
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Frank Manneck
gegen
Frau Maxi Mustermann
Anschrift …
– Antragsgegnerin –
(vorläufiger) Verfahrenswert: … EUR
Unter Bezugnahme auf die in Kopie beigefügte besondere Vollmacht beantrage ich,
die am … vor dem Standesbeamten in … zur Heiratsregisternummer … geschlossene Ehe der Beteiligten zu scheiden.
Begründung:
I.
Die Beteiligten haben, wie im Antrag angegeben, am … vor dem Standesbeamten in … zur Heiratsregisternummer … die Ehe geschlossen.
Beweis: Heiratsurkunde in Kopie
– Anlage AS 1 –
Beide Beteiligte besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Antragsteller wurde am … in … geboren. Er ist als … tätig. Sein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen beträgt ca. … EUR. Die Antragsgegnerin wurde am … in … geboren. Sie ist als … beschäftigt. Das durchschnittliche monatliche liegt bei … EUR.
Beweis: im Termin vorzulegende Personalausweise bzw. Reisepässe der Beteiligten, Anhörung der Beteiligten
II.
Die Beteiligten haben ein gemeinsames Kind, Maximilian Mustermann, geboren am …
Beweis: Geburtsurkunde in Kopie
– Anlage AS 2 –
Maximilian ist noch minderjährig. Er lebt bei der Antragsgegnerin. Der gewöhnliche Aufenthalt beider Beteiligter und des minderjährigen Kindes befindet sich in … und damit im Bezirk des angerufenen Familiengerichts.
Die Beteiligten haben keine Regelung im Sinne von § 133 Abs. 1 Nr. 2 FamFG getroffen. Familiensachen im Sinne von § 133 Abs. 1 Nr. 3 FamFG sind anderweitig nicht anhängig.
III.
Die Ehe der Beteiligten ist gescheitert. Die Beteiligten haben sich am … voneinander getrennt, also vor mehr als einem Jahr. Die Antragsgegnerin zog aus der gemeinsamen ehelichen Wohnung aus und lebt nun in der im Rubrum angegebenen Anschrift.
Beweis: Anhörung der Beteiligten
Die Ehe der Beteiligten ist nach § 1566 Abs. 1 BGB zu scheiden. Die Beteiligten leben seit über einem Jahr getrennt. Seit der Trennung bestehen keinerlei Gemeinsamkeiten mehr. Eine Rückkehr des Antragstellers zur Antragsgegnerin und die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft scheiden für den Antragsteller aus. Auch von der Antragsgegnerin kann nicht erwartet werden, dass sie die eheliche Lebensgemeinschaft wiederherstellen will.
Beweis: Anhörung der Beteiligten
Zum Ausgleich der Gerichtskosten wird um Mitteilung des Vorschusses gebeten.
Frank Manneck
Rechtsanwalt